BANKRECHT

Jeden Cent wert: Beratung vom Fachanwalt für Bankrecht

Wir alle sind es gewohnt, dass im Zeitalter von Online-Banking und Finanz-APPs bei unseren Finanzgeschäften alles läuft, wie am Schnürchen. Die Dienste unserer Hausbanken und weiterer Online-Bezahldienste nehmen wir täglich ganz selbstverständlich in Anspruch. Doch was tun, wenn es eben einmal nicht rund läuft?

  • Wenn es zu Kontobewegungen kommt, die so nicht stimmen, oder die nicht klar nachvollzogen werden können…
  • Wenn Phishing oder andere Betrugsversuche vorliegen oder vermutet werden…
  • Wenn Abbuchungen ohne ausdrückliches Einverständnis unternommen werden…
  • Wenn Leistungen abgebucht werden, die so nicht in Auftrag gegeben wurden…
  • Wenn Banken ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigen oder falsch beraten…
  • Wenn zugesicherte Kredite nicht gewährt werden oder sich plötzlich Rahmenbedingungen ändern…

…dann sind Sie mit einem Fachanwalt für Bankrecht bestens beraten. Denn, wie so häufig, steckt die Lösung oftmals im “Kleingedruckten”. Zudem gelingt es oftmals nur mit einer sauberen juristischen Aufbereitung des Sachverhalts, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Lassen Sie uns gemeinsam Ordnung in die Sache bringen und vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Bereich Bankrecht, in welchem wir uns selbstverständlich beständig für Sie weiterbilden, um stets auf dem neuesten Stand zu sein!

Wir überzeugen mit Fachkompetenz, Erfahrung und bleiben im Bankrecht stets am Puls der Zeit

Ihr Girokonto und ihre sonstigen Bankverträge sind ein wichtiger Teil Ihrer persönlichen Lebensführung und die Grundlage für Ihre finanzielle Existenz. Deshalb bedürfen alle Belange, die ihre Bankgeschäfte betreffen, eines besonderen Schutzes. Damit es bei Ihren Bankgeschäften keine Missverständnisse, Vertragsbrüche oder gar Betrugsversuche gibt, kümmern wir aus der Kanzlei Verena Neumann uns als Fachanwalt für Bankrecht nicht nur um alle Angelegenheiten rund um das Recht des Zahlungsverkehrs, sondern auch um alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und Ihrer Bank oder auch Dritten.

Im Bereich Kreditvertragsrecht beraten wir Sie als Darlehensnehmer oder privatem Darlehensgeber stets mit juristischer Sorgfalt und haben die geltenden Widerrufsbestimmungen und AGB-rechtlichen Besonderheiten im Blick.

Wir finden Fehler oder unklare Formulierungen in Verträgen, die zu Ihrem Nachteil gereichen können. Im Zweifelsfall unterstützen wir Sie auch bei der vertraglichen Rückabwicklung. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihr Anliegen!

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Kanzlei Verena Neumann
Poststr. 14
69115 Heidelberg

Tel.: 06221/40555-10

Fax: 06221/40555-11

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