BETREUUNGSRECHT UND VORSORGE

Ihr Anwalt für Betreuungsrecht – die Schnittstelle zwischen sozialem Engagement und bestmöglicher Betreuung

Das Thema “rechtliche Betreuung” ist in unterschiedlichen Situationen und Lebensabschnitten von entscheidender Bedeutung: Körperliche oder psychische Einschränkungen, Demenzerkrankungen, richterliche Anordnungen, Betreuungsanregungen durch Dritte, etc.

Wann ist eine Betreuung durch einen gesetzlichen Betreuer oder eine gesetzliche Betreuerin sinnvoll, notwendig oder gar der falsche Weg?! Für welche Lebens- und Geschäftsbereiche soll die Betreuung gelten? Wann ist der Betreuungsumfang zu gering oder die persönlichen Einschränkungen zu hoch? Hier sind zwei grundlegende Fähigkeiten gefragt: Fachliche Expertise und gutes Einfühlungsvermögen.

Der sichere Umgang mit dem Gesetz und das richtige Gespür für die Lebenssituation der Betroffenen wird bei der Kanzlei Verena Neumann groß geschrieben. Denn einerseits sind die in diesem Zusammenhang aufkommenden sozialen Fragen ohnehin schon ein sensibles, unübersichtliches Gebiet und die Einbeziehung rechtlicher Konsequenzen macht dies nicht einfacher, sondern deutlich komplizierter. Andererseits ist es uns ein wichtiges Anliegen, auch potenziell scham- und grambehaftete Themen so würdevoll und menschlich wie möglich und mit dem nötigen Respekt und tiefer Empathie zu behandeln. Nur so können Recht und Gesetz Hand in Hand mit Menschlichkeit gehen.

  • Geht es um eine rechtliche Betreuung für Sie selbst?
  • Ist ein Ihnen nahestehender Mensch betroffen?

Wir hören Ihnen zu und beraten Sie juristisch fundiert und voller echtem Interesse für Ihre Situation!

Sie wünschen rechtliche Beratung in Betreuungsfragen oder suchen einen juristisch versierten rechtlichen Betreuer?

Was auch immer Ihr spezielles Anliegen ist: Wir versichern Ihnen, dass wir Ihnen im oft aufwühlenden und schwer durchschaubaren Bereich des Betreuungsrechts Klarheit, Unterstützung und bestmögliche Wege bieten!

Sei es im Rahmen

  • einer Betreuungsanregung für eine Person die Unterstützung benötigt,
  • eines Beschwerdeverfahren gegen eine bereits eingerichtete gesetzliche Betreuung,
  • eines Streits zwischen Vorsorgebevollmächtigten über die Art oder den Umfang der Vollmachtsausübung,
  • eines Streits über die Anerkennung einer Vorsorgevollmacht im Außenverhältnis,
  • der Überprüfung oder Kontrolle Ihrer Vorsorgebevollmächtigten (z.B. durch die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen),
  • der Errichtung einer Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung für Sie selbst zur Absicherung.

Beim Thema Betreuung können viele Fragen auftauchen. Ob Sie nun auf der Suche nach einem kenntnisreichen und erfahrenen rechtlichen Betreuer sind, eine gesetzliche Betreuung verhindern wollen oder sich Klarheit bei allen Fragen verschaffen wollen, die auf Sie oder Ihre Angehörigen zukommen können: Wir sind für sie da!

http://www.betreuungsrechtskanzlei.de/

VORSORGE VOLLMACHT

Absicherung für den Fall der Fälle

GESETZLICHE BETREUUNG

Klarheit in Betreuungs-Fragen

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Kanzlei Verena Neumann
Poststr. 14
69115 Heidelberg

Tel.: 06221/40555-10

Fax: 06221/40555-11

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